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Beweisbeschaffung durch Ermittler im Zivil- und Strafverfahren

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Die Aufgabe von privaten Ermittlern besteht darin, ihren Kunden die Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen zu ermöglichen, indem sie Informationen und geeignete Beweismittel beschaffen

Ein professionelles Vorgehen bei dieser Tätigkeit ist unverzichtbar – andernfalls besteht das Risiko, dass besagte Beweise am Ende nicht gerichtlich verwertet werden können.

Nicht nur bei der Beweisbeschaffung durch Ermittler ist wichtig, was als Beweis gelten kann. 

Im deutschen Zivilprozess gibt es folgende Beweismittel:

  • Sachverständige (Gutachten)
  • Augenschein
  • Urkunden und Zeugen
  • Parteivernehmung (subsidiär)

Im deutschen Strafprozessrecht sind folgende Beweise beizubringen:

  1. Richterlicher Augenschein
  2. Zeugenbeweise
  3. Sachverständigenbeweise (Gutachten)
  4. Urkunden- und/oder Augenscheinbeweise
  5. Aussagen des Beschuldigten (im weiteren Sinne)

Um bei der Beschaffung der unterschiedlichen Beweise und der Beweissicherung professionell vorgehen zu können, muss der private Ermittler verschiedenen Anforderungen gerecht werden.

Anforderungsprofil an den privaten Ermittler:

Anforderungen hinsichtlich der Beweisgewinnung und Aufbewahrung/Speicherung

Beweise sind Tatsachen oder Erfahrungssätze, die in einer Gerichtsverhandlung zu der Überzeugung des Gerichts führen müssen, dass eine Behauptung wahr oder unwahr ist und sich ein bestimmtes Geschehen zweifelsfrei so und nicht anders zugetragen hat. Daraus ergeben sich Anforderungen, welche eine gute Beweisführung erfüllen sollte. 

Beachten Sie bei der Beweisbeschaffung durch Ermittler vor allem die Datenschutzbestimmungen. Führen Sie auch eine saubere „Chain of Custody“! Diese Vorgehensweisen sollten sich auch aus den Ermittlungsmethoden des Falles ergeben.

Anforderungen an die Beweisführung an sich

  • Schlüssige Beweiskette
  • Glaubwürdigkeit der Behauptung/Anschuldigung

Beweisbeschaffung durch Ermittler: Ziel der Beweisführung

Ziel der Beweisführung ist es letztlich, dem zuständigen Gericht einen Sachverhalt so darzustellen, dass ein vernünftiger Zweifel an dem angenommenen Tatgeschehen nicht möglich ist. Fehlende oder fehlerhafte Beweise führen allerdings zu:

Der beste Weg, um diese Risiken zu minimieren, ist eine professionelle Beweisbeschaffung, Beweissicherung und -führung durch den Ermittler. Ebenso gehören professionelle Ermittlungsmethoden dazu, wie auch eine beweiskräftige Dokumentation durch erfahrene und zuverlässige Wirtschaftsermittler.

Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Zivil- und Strafverfahren besteht übrigens in der Beweislast. In Zivilverfahren muss die Partei, die Ansprüche geltend machen will, entsprechende Beweise liefern. In Strafverfahren ist die Beweisbeschaffung und Beweissicherung die Sache der Strafverfolgung.

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